Intelligente Zähler für Privatkunden
Digitalisierung der Energiewende
Mit dem 2016 beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) hat die Bundesregierung den Grundstein für die flächendeckende Einführung intelligenter Stromzähler (engl.: Smart Meter) bis zum Jahr 2032 gelegt. Durch den sogenannten Smart Meter Rollout sollen Netze, Erzeugung und Verbräuche zukünftig besser verknüpft sein, um Energieeinsparungspotentiale zu erhöhen. Kernstück des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das vor allem Vorgaben für die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen beinhaltet.
Das ist das MsbG
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Einführung digitaler Stromzähler, bündelt Regelungen zur Messung und beschreibt Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb.
Es regelt des Weiteren technische Anforderungen und die sichere Datenkommunikation im intelligenten Stromnetz. Die Bundesregierung verspricht sich vom MsbG eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze. Das MsbG führt zudem den so genannten grundzuständigen Messstellenbetreiber ein. Dieser verantwortet die Modernisierung und jährliche Abrechnung von digitalen Stromzählern.
Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme
Der Smart-Meter-Rollout ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung. Auch wenn das Messstellenbetriebsgesetz bereits am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, geht der Smart-Meter-Rollout nur sehr schleppend voran. Bis zum Jahr 2032 sollen alle Messstellen in Deutschland mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet worden sein.
Die Vorteile von Smart Metern
Neben einer komfortablen Fernablesung bieten intelligente Messsysteme weitere Vorteile:
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Visualisierung des Stromverbrauchs in Echtzeit
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Identifikation von Stromfressern im Haushalt
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Bessere Kostenkontrolle
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Vermeidung von Nachzahlungen
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Reduzierung des Stromverbrauchs
Der Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetreiber ist der Betreiber der Messeinrichtung. Bei den heutigen analogen Zählern ist dies immer der Netzbetreiber, der für die Region verantwortlich ist - also der sogenannte grundzuständige Netzbetreiber. Zukünftig haben Kunden die Möglichkeit, den Anbieter ihres Smart Meters frei zu wählen. Neben ihrem Netzbetreiber können auch Energieversorger und andere Anbieter den Messstellenbetrieb übernehmen.
FAQ
Alles, was Sie zum Messstellenbetriebssystem wissen müssen
Der Stromzählerwechsel ist ein wichtiges Instrument der Energiewende zur Steuerung und optimalen Auslastung der intelligenten Stromnetze.
Ja, die Einbaupflicht wurde durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
Seit Herbst 2017 werden die analogen Stromzähler ausgetauscht. In Duisburg ist die die Netze Duisburg GmbH für den Austausch verantwortlich. Der Austausch erfolgt in verschiedenen zeitlichen Stufen, die sich am Jahresverbrauch oder an der jährlichen Einspeisung des Stromerzeugers orientieren.
Der Wechsel des Stromzählers selbst ist für Sie als Kunde kostenlos.
Sofern nicht anders vereinbart rechnen wir die anfallenden Entgelte wie gewohnt über Ihre Jahresrechnung ab. Dort sind alle Details für Sie als unseren Kunden nachvollziehbar aufgelistet.
Der flächendeckende Einsatz von intelligenten Messsystemen wurde bereits 2006 auf politischer Ebene beschlossen. Gleichzeitig verschiebt sich der stufenweise Umbau der Zähler und ihrer Infrastruktur seit Anfang 2017 immer wieder. Der Grund dafür ist der Zertifizierungsprozess für die Smart-Meter-Gateways, also für die Kommunikationsschnittstelle der intelligenten Messeinrichtungen. Ende 2018 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das erste Smart-Meter-Gateway zugelassen. Ein zweites Gerät steht kurz vor der Zertifizierung.