Förderservice zur Heizungsmodernisierung
Bei einer Heizungsmodernisierung winken Ihnen stattliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 %. In unserem Förderservice erstellen Ihnen Energieeffizienz-Experten die notwendigen Bestätigungen zum Förderantrag und zum Abruf der Fördergelder nach Einbau.

Unser Förderservice umfasst:
- Beratung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
- Prüfung von Maßnahme und Vertrag auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen
- Zusammenstellung und Prüfung der förderfähigen Kosten für die Grundförderung und mögliche Boni
- Erstellen der Bestätigung zum Antrag (BzA) und bereitstellen der BzA-ID für den Förderantrag
- Schritt für Schritt Erklärung zur Antragstellung im KfW-Kundenportal
- Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) zum Abruf der Fördergelder im KfW Kundenportal
Interesse am Förderservice?
In Zusammenarbeit mit unserem Partner febis Service GmbH GmbH unterstützen wir Sie mit dem Förderservice. Melden Sie sich gerne bei uns.
Heizungszuschuss vom Staat
Das sollten Sie wissen:
Der Staat steuert 30 % Grundförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) für alle Antragsteller und Erneuerbare Energien Heizungen bei. Bonusförderungen erhöhen den Zuschuss weiter.
- Plus 5 % Effizienzbonus für Erdwärmepumpe, Grundwasserwärmepumpe oder für natürliches Kältemittel.
- Plus Klimageschwindigkeits-Bonus für private Selbstnutzer bei Austausch der Altheizung (Öl, Kohle, Gas, Holz, Nachtspeicher).
- Plus 30 % Einkommens-Bonus für private Selbstnutzer bei jährlichem Haushaltseinkommen von 40.000 € und weniger.
Der maximale Zuschuss ist begrenzt auf 70 %. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude:
- 1. Wohnung: bis zu 30.000 Euro
- 2. bis 6. Wohnung: je bis zu 15.000 Euro
- ab der 7. Wohnung: je bis zu 8.000 Euro
Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen. Mit der vorliegenden Zusage für den Zuschuss kann der KfW-Ergänzungskredit über die Hausbank beantragt werden.
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