Ersatzversorgung Strom
für Haushaltskunden
Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Diese tritt ein, wenn Ihr bisheriger Energieversorger keine Belieferung mit Strom oder Erdgas mehr durchführen kann. In diesem Fall übernimmt der örtliche Grundversorger - in Duisburg sind das die Stadtwerke Duisburg - Ihre unterbrechungsfreie Belieferung.
Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.
PartnerStrom Ersatzversorgung
Grundpreis* | 173,89 EUR/Jahr |
Arbeitspreis* | 42,97 Ct/kWh |
Stand: 01.01.2025
Produktdatenblatt
Datenblatt PartnerStrom Ersatzversorgung (Stand 01.04.2024)
Datenblatt PartnerStrom Ersatzversorgung (Stand 15.01.2024)
Datenblatt PartnerStrom Ersatzversorgung (Stand 01.01.2024)
*Bruttopreis inkl. 19 % Umsatzsteuer, Stromsteuer, aller Abgaben und Belastungen sowie Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung.