Skip to main content Skip to page footer Stadtwerke Duisburg

Ersatzversorgung Erdgas

für Haushaltskunden


Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Diese tritt ein, wenn Ihr bisheriger Energieversorger keine Belieferung mit Strom oder Erdgas mehr durchführen kann. In diesem Fall übernimmt der örtliche Grundversorger - in Duisburg sind das die Stadtwerke Duisburg - Ihre unterbrechungsfreie Belieferung.

Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

 

PartnerErdgas Ersatzversorgung

mit Bestpreisabrechnung*

Preisstufe 1: 0 bis 5.410 kWh

Grundpreis**
87,06 EUR/Jahr
Arbeitspreis**
19,51 Ct/kWh

Stand: 01.01.2025

Produktdatenblatt

Preisstufe 2: 5.411 bis 1.500.000 kWh

Grundpreis**
258,56 EUR/Jahr
Arbeitspreis**
16,34 Ct/kWh

* Bestpreisabrechnung: abgerechnet wird der günstigste Preis, der sich in Abhängigkeit des Verbrauchs im Abrechnungszeitraum aus den Preisstufen ergibt.
** Bruttopreis inkl. 19 % Umsatzsteuer, Energiesteuer, aller Abgaben und Belastungen sowie Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung.