Ihre Preisanpassung
Fragen & Antworten
Hier finden Sie alle wichtigen Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Preisanpassung zum 01.01.2025.
Anlass für die Preisanpassung ist die Änderung verschiedener Kostenbestandteile zum 1. Januar 2025. Konkret ändern sich gesetzliche Umlagen und Belastungen, Netzentgelte und Beschaffungskosten.
Verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Umlagen, die in Ihrem Energiepreis enthalten sind, steigen zum Jahreswechsel. Für Strom steigen z. B. der Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage), die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage. Die Umlagen werden von den entsprechenden Stellen vorgegeben und jährlich veröffentlicht. Auf die Höhe dieser Kostenbestandteile haben wir als Energielieferant keinen Einfluss. Für Erdgaskunden steigt darüber hinaus auch der CO2-Preis.
Die Höhe der Netzentgelte wird von den Netzbetreibern, bzw. den vorgelagerten Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern festgelegt. Damit wird der Betrieb und Ausbau des Energienetzes finanziert. In Duisburg sind die Kosten in der Ihnen ausgewiesenen Höhe für das Jahr 2025 bereits veröffentlicht worden. In Duisburg sinken die Netzentgelte für Strom leicht. Die Netzentgelte für Erdgas steigen hingegen.
Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden vor Preisspitzen schützen und unsere Preise möglichst stabil halten. Daher beschaffen wir Strom und Gas verteilt und über mehrere Jahre im Voraus. In Folge des russischen Krieges gegen die Ukraine sind die Energiepreise im Jahr 2022 auf Rekordhöhen gestiegen und liegen seitdem auf einem insgesamt höheren Niveau. Dies führte zu gestiegenen Beschaffungskosten, welche sich nun auf die Preise für Strom und Gas auswirken.
Den monatlichen Abschlag haben wir im Zuge der Preisanpassung nicht verändert. Diesen werden wir erst mit Ihrer nächsten Jahresrechnung anpassen. Um eine mögliche Nachzahlung zu vermeiden, empfehlen wir daher, den Abschlag bequem über unseren Online-Kundenservice unter mein.swdu.de zu erhöhen.
MEIN SWDU
Wenn Sie eine mögliche Nachzahlung vermeiden möchten, raten wir Ihnen, Ihren Abschlag bequem über unseren Online-Kundenservice unter mein.swdu.de zu erhöhen.
Sollte im Online-Kundenportal keine Abschlagsanpassung mehr möglich sein, wird für das Vertragskonto zeitnah die Jahresabrechnung erstellt. In dem Fall berücksichtigen wir die zukünftigen Tarifkonditionen schon bei der Berechnung des neuen Abschlags.
Nein, dazu besteht keine Verpflichtung. Gerne können Sie uns jedoch zum Jahreswechsel den aktuellen Zählerstand bequem im Online-Kundenserviceportal mitteilen.
MEIN SWDU