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Balkonkraftwerke

Selbst erzeugter Strom für Mietwohnungen


Mithilfe eines sogenanntes Balkonkraftwerks können Sie Stromproduzent werden, auch wenn Sie selbst kein Eigentümer sind. Die Solarmodule werden dabei recht unkompliziert am Balkongeländer montiert. 

Unsere Pakete im Überblick

Unsere Komplettpakete enthalten hochwertige Solarmodule mit 410 Watt Leistung, einen Mikro-Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung sowie Montagesysteme für die Installation.


Bitte klicken Sie sich durch den Navigator, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot machen können.

Unkomplizierte Stromerzeugung für den Eigenbedarf

Das sind die Vorteile eines Balkonkraftwerks

  • Reduzierung Ihrer Stromkosten
  • Geringe Anschaffungskosten
  • Schnelle und einfache Montage
  • Geringer Platzbedarf
  • Mitnahme bei Umzug
  • Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

REGISTRIERUNG IM MARKTSTAMMDATENREGISTER


Für jede, also auch kleine Anlagen ist eine entsprechende Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.

Benutzerkonto anlegen

Legen Sie zuerst auf den Seiten des Marktdatenstammregisters ein Benutzerkonto an. Hierfür verwenden Sie den Auswahlpunkt "Betreiber einer Stromerzeugungsanlage". Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink, der aktiv bestätigt werden muss. 

Benutzerkonto anlegen

Registrierung als Anlagenbetreiber

Mit Ihren Anmeldedaten können Sie sich als Marktakteur  "Anlagenbetreiber" in Ihren Zugangsbereich einloggen und die Registrierung starten. Als Privatkundin bzw. Privatkunde wählen Sie bitte unter dem Punkt "Personenart" die Auswahl "Natürliche Person". 

Registrierung der Anlage

Über die Schaltfläche "Einheit erfassen" können Sie nun Ihre Anlage registrieren. 

Sie haben noch Fragen zur Registrierung?

Auf dem YouTube-Kanal der Bundesnetzagentur erhalten Sie in einem kurzen Tutorial hilfreiche Informationen, die Sie für die Registrierung Ihrer Solaranlage im Marktdatenstammregister benötigen.

Video auf YouTube anschauen
Der nachfolgende Link zum Marktstammdatenregister enthält weitere Registrierungshilfen für Betreiber von Stromerzeugungseinheiten. 

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FAQ Balkonkraftwerke

Das sollten Sie wissen

Unsere Komplettpakete enthalten hochwertige Solarmodule mit 410 Watt Leistung, einen Mikro-Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung sowie Montagesysteme für die Installation. 

Zu den Paketen

Wenn Sie über den Kauf eines Balkonkraftwerks nachdenken, sollten Sie sich vorher kundig machen und sicherstellen, dass Sie ein zertifiziertes und geprüftes Gerät kaufen. Außerdem sollten Sie beachten, dass oft Änderungen an der Elektroinstallation und am Gebäude erforderlich sind, um eine solche Kleinstanlage korrekt in Betrieb nehmen zu können.

Ebenfalls erforderlich ist ein Stromzähler mit einer Rücklaufsperre. Das ist mit dem vor Ort zuständigen Stromnetzbetreiber zu klären. Für jede, also auch kleine Anlagen ist eine entsprechende Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.

Mit dem Solarpaket 1, das am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist, gelten vereinfachte Regeln für Solarstecker-Geräte – Balkonkraftwerke:

  • Bisher mussten die Balkonkraftwerke genauso wie große PV-Anlagen auf Hausdächern beim örtlichen Netzbetreiber, das ist in Duisburg die Netze Duisburg GmbH, angemeldet werden. Ab sofort erfolgt die Registrierung der Anlagen ausschließlich beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Die Inbetriebnahme der Klein-PV-Anlagen ist für eine Übergangszeit auch ohne den sofortigen Einbau eines Stromzählers mit Rücklaufsperre erlaubt. Die Installation eines solchen Zählers kann dann später erfolgen und wird vom zuständigen Messstellenbetreiber vorgenommen.
  • Die Leistungsgrenze des Wechselrichters wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
  • Künftig sollen Balkonkraftwerke mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine entsprechende Norm erarbeitet werden.
  • Je Wohnungs- beziehungsweise Hausanschluss dürfen Module mit maximal 2000 Watt installieret werden. Bisher gab es keine Obergrenze. Dies würde in etwa vier Modulen á 500 Watt entsprechen.

Ein Balkonkraftwerk ist nicht genehmigungspflichtig, solange die Leistung des Wechselrichters bei maximal 800 W liegt.

Aktuell darf die Leistung des Wechselrichters bei maximal 800 W liegen. Bei manchen Geräten, die noch auf 600 W gedrosselt sind, kann durch den Hersteller ein Update auf 800 Watt vorgenommen werden, andere müssen zum Update an den Hersteller eingeschickt werden.

Bevor Sie eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter unbedingt Rücksprache halten. Bei der Installation einer Solaranlage auf dem Balkon sollten Sie berücksichtigen, dass diese baurechtlich zulässig, leicht rückbaubar und fachmännisch durchgeführt wird sowie optisch nicht stört. 

Die Verbraucherzentrale NRW hat auf ihren Seiten hilfreiche Tipps aufgelistet:

Zur Verbraucherzentrale NRW

Sie haben noch Fragen?

Servicetelefon: 0203 604 11 11

Mo. - Fr. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr


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