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Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen


Mit der Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen bieten wir Ihnen – besonders in Zeiten von Spitzennachfragezeiten – eine geschickte Vermarktungsstrategie an, um Ihre Anlage erlösoptimiert zu betreiben. Dabei wird der erzeugte, aber nicht selbst benötigte Strom an andere Kunden verkauft oder an der Strombörse vermarktet. 


Besonders interessant ist die Direktvermarktung für Anlagenbetreiber, deren EEG-Förderung nach dem Förderzeitraum von 20 Jahren ausläuft. Im Allgemeinen haben Sie die Möglichkeit Ihren Strom selbst zu verbrauchen oder im Rahmen der optionalen Direktvermarktung weiterhin ins Netz einzuspeisen und zu vermarkten. Im Gegensatz zur klassischen EEG-Vergütung bringt Direktvermarktung einerseits neue Erlösmöglichkeiten und bietet andererseits die Chance, Teil des Energiemarktes zu werden.

Für Vermieter ist diese Variante als „Mieterstrommodell“ besonders interessant. Bei der Direktvermarktung unterscheidet man zwischen der verpflichtenden Direktvermarktung von Neuanlagen und der optionalen Direktvermarktung von Bestandsanlagen.


Arten der Direktvermarktung

Verpflichtende Direktvermarktung:
Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, müssen ab einer installierten Leistung von 100 kW ihren Strom direkt vermarkten. Zusätzlich gilt die verpflichtende Fernsteuerbarkeit der Anlagen durch ein zentrales Leitsystem.

Optionale Direktvermarktung:
Neben der verpflichtenden Direktvermarktung gibt es für Bestandsanlagen, die vor dem Inkrafttreten des EEG 2014 in Betrieb genommen wurden, die Möglichkeit, den erzeugten Strom optional – bzw. freiwillig – zu vermarkten. Auch wer seine Bestandsanlage noch durch die fixe Einspeisevergütung fördern lässt, kann problemlos in die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell wechseln.

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