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Mehrwertsteuer auf Erdgas steigt ab 1. April wieder auf 19 Prozent

Da der Monatswechsel auf das Osterwochenende mitsamt seinen Feiertagen fällt, sind die Preise bereits seit 26. März angeglichen, berechnet werden sie aber selbstverständlich erst ab 1. April.

Die Bundesregierung hat bereits zum Jahreswechsel umfangreiche Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher auslaufen lassen, die steigende Energiekosten zur Folge hatten. Ende März läuft die letzte noch aktive Entlastung aus. In der Energiekrise hatte die Bundesregierung im Oktober 2022 die Mehrwertsteuer auf Erdgas auf 7 Prozent gesenkt. Zum 1. April steigt sie wieder auf 19 Prozent. Die Stadtwerke Duisburg haben auf diese politische Entscheidung keinen Einfluss und müssen den erhöhten Mehrwertsteuersatz für den Staat eintreiben und weiterleiten. Das Unternehmen passt die Abrechnungsprozesse automatisch an, Kundinnen und Kunden müssen nicht selbst tätig werden.

Da der Monatswechsel auf das Osterwochenende mit mehreren Feiertagen fällt, wurden die ausgewiesenen Bruttopreise für die Tarife auf den Internetseiten des lokalen Energiedienstleisters bereits zum 26. März auf die neuen Regelungen hin angepasst. Fällig werden die 19 Prozent Mehrwertsteuer aber selbstverständlich erst ab dem 1. April. Anteilig auf vor diesen Stichtag fallende Belieferungszeiträume werden mit dem reduzierten Satz von 7 Prozent abgerechnet.

Da die Mehrwertsteuererhöhung erst zum Ende der energieintensiven Jahreszeit greift, sind keine Abschlagsanpassungen erforderlich. Kundinnen und Kunden, die dennoch ihre monatlichen Vorauszahlungen anpassen möchten, werden gebeten, dies selbstständig über das Online-Kundenportal zu machen. Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Duisburg können sich kostenlos und unkompliziert für die Nutzung registrieren und dann alle Vertragsangelegenheiten rund um die Uhr selbst regeln. Alle Informationen hierzu gibt es im Internet unter mein.swdu.de.

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