Energiesperren in Marxloh zunächst ausgesetzt: Gespräche mit neuem Verwalter
Im Fall der angekündigten Energiesperren für einen Immobilienkomplex im Stadtteil Marxloh, die derzeit Gegenstand der medialen Berichterstattung sind, stehen die Stadtwerke Duisburg seit kurzem im Austausch mit dem neuen Verwalter der Immobilien. Dieser hat sich bei den Stadtwerken gemeldet und Bereitschaft signalisiert, eine Lösung für die aufgelaufenen Außenstände sowie für die Zukunft zu finden. Die Stadtwerke Duisburg haben daher die angekündigten Energiesperren zunächst ausgesetzt. Ziel der Stadtwerke Duisburg ist es, vor allem im Sinne der Mieterinnen und Mieter, in den Gesprächen zügig eine Lösung zu finden. Daher erfolgen mindestens in dieser und der kommenden Woche in den dortigen Immobilien keine Energiesperren.
Die weitere Entwicklung hängt davon ab, inwieweit die Verwalter ihren Ankündigungen Taten folgen lassen.
Betroffen sind mehrere Immobilien im Bereich Pestalozzistraße, Gertrudenstraße, Diesterwegstraße und Wilfriedstraße. Die Summe der Zahlungsrückstände beläuft sich auf knapp eine halbe Million Euro.
Zum Hintergrund: Eine Versorgungsunterbrechung erfolgt immer nur als allerletztes Mittel. Einer Sperrandrohung wegen offener Zahlungsverpflichtungen geht stets ein mehrmonatiges, mehrstufiges Mahnverfahren voraus. Dem Schuldner werden innerhalb verschiedener Fristen mehrere Möglichkeiten geboten, um mit den Stadtwerken Kontakt aufzunehmen, sodass weitergehende Maßnahmen rechtzeitig verhindert werden können. Dazu bieten die Stadtwerke Duisburg ihren Kundinnen und Kunden verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise Ratenzahlungen und Abwendungsvereinbarungen an, um die Problematik des Zahlungsausfalls einvernehmlich zu regeln. Erst wenn alle Versuche der Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner erfolglos bleiben, sind die Stadtwerke dazu verpflichtet, die Bewohner einer Immobilie vor einer Versorgungsunterbrechung über den Sachverhalt zu informieren. Bis zur tatsächlichen Umsetzung der Versorgungsunterbrechung vergeht dann noch einmal eine weiterer Zeitraum, in dem Außenstände beglichen werden können.
Im oben beschriebenen Fall haben die Stadtwerke Duisburg ihren Vertragspartner ertsmals bereits im Januar 2024 über den Beginn des Mahnlaufs informiert. Die Mieterinnen und Mieter wurden erstmals im April 2024 und zuletzt im Juli 2024 über anstehende Versorgungsunterbrechungen informiert.