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Energiepreisbremsen: Umsetzung verzögert sich, Entlastungen kommen garantiert

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen für Strom und Erdgas verzögert sich – wie bei vielen Unternehmen in der Energieversorgung – auch bei den Stadtwerken Duisburg. Für die Kundinnen und Kunden entsteht dadurch aber kein Nachteil: Sie werden die Entlastungen in voller Höhe erhalten und von den Energiepreisbremsen profitieren.

Betroffene Kundinnen und Kunden werden bis spätestens 17. April von den Stadtwerken Duisburg in einem individuellen Schreiben über die Umsetzung der Preisbremsen und die möglichen Auswirkungen auf ihre jeweiligen Abschläge informiert. Die März-Abschläge der von den Energiepreisbremsen betroffenen Kundinnen und Kunden in den Sparten Erdgas und Strom wurden bisher nicht eingezogen.

Grund für die Verzögerung in der Umsetzung sind die hochkomplexen Vorgaben des Gesetzgebers und die knappen Fristen, um die aufwändigen IT-Prozesse auf die Preisbremsen hin anzupassen. Die erforderliche Abrechnungs-Software wurde erst verspätet von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt und wiesen in Testläufen noch Mängel auf, deren Behebung vor der korrekten Umsetzung zwingend erforderlich ist. Leider hat die vom Gesetzgeber vorgegebene Zeitvorgabe nicht ausgereicht, alle erforderlichen Prozesse mit der notwendigen Sorgfalt rechtzeitig umzusetzen.

Die Stadtwerke Duisburg arbeiten mit Hochdruck daran, die Umsetzung schnellstmöglich zu realisieren und bitten alle Kundinnen und Kunden um Verständnis.

Wer wie entlastet wird

Wer von der Preisbremse profitiert, hängt vom individuellen Brutto-Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde ab. Liegt dieser Brutto-Arbeitspreis beim Strom oberhalb von 40 Cent oder beim Erdgas oberhalb von 12 Cent, greift die staatlich beschlossene Preisbremse. Im Informationsschreiben finden betroffene Kundinnen und Kunden dann alle detaillierten Erläuterungen zu ihrer persönlichen Entlastungsleistung, deren Durchführung und auch eine Neufestsetzung ihrer Abschläge. Die Entlastungen werden, bei vorliegendem Anspruch, dann rückwirkend auch für die Monate März, Februar und Januar wirksam.

Für einen Single-Haushalt mit einem prognostizierten jährlichen Gasverbrauch von 7.000 kWh und einem Arbeitspreis von 19,38 Cent pro Kilowattstunde in der Grundversorgung bedeutet das beispielsweise eine Entlastung von 413,28 Euro pro Jahr. 5.600 kWh, das sind 80 Prozent von 7.000 kWh, werden dabei mit 7,38 ct/kWh staatlich bezuschusst.

Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem prognostizierten jährlichen Gasverbrauch von 22.000 kWh und einem Arbeitspreis von 12,68 Cent pro Kilowattstunde bedeutet das beispielsweise eine Entlastung von 119,68 Euro pro Jahr. 17.600 kWh, das sind 80 Prozent von 22.000 kWh, werden dabei mit 0,68 ct/kWh staatlich bezuschusst.

Der aktuelle Grundversorgungstarif Strom der Stadtwerke Duisburg liegt mit einem Arbeitspreis von 33,74 Ct/kWh unterhalb der Preisbremse. Das betrifft den Großteil der Stromkunden der Stadtwerke in Duisburg.

Alle weiteren Informationen zum gesetzlich festgelegten Preisdeckel gibt es auch im Internet, wo die wichtigsten Fragen unter swdu.de/preisbremsen beantwortet werden.

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