Ersatzversorgung Strom
für leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM) in der Niederspannung*
Sofern Sie als Kunde mit registrierender Leistungsmessung in unserem Grundversorgungsgebiet ansässig sind und keinen anderen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie für maximal drei Monate mit Strom (gem. § 38 Absatz 2 Satz 1 EnWG). Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Konditionen Strom
Grundpreis (netto)** | 120,00 EUR/Monat |
Arbeitspreis (netto)** | 8,329 Ct/kWh |
Preisstand: 01.10.2024
Preisstand: 01.07.2024 bis 30.09.2024
Grundpreis** | 120,00 EUR/Monat |
Arbeitspreis** | 7,100 Ct/kWh |
Preisstand: 01.04.2024 bis 30.06.2024
Grundpreis** | 120,00 EUR/Monat |
Arbeitspreis** | 6,197 Ct/kWh |
Preisstand: 01.01.2024 bis 31.03.2024
Grundpreis** | 120,00 EUR/Monat |
Arbeitspreis** | 9,255 Ct/kWh |
* | Kunden, die nicht in Niederspannung versorgt werden, bekommen von der Stadtwerke Duisburg AG statt der Ersatzversorgung ein individuelles sondervertragliches Angebot gestellt. |
** | Die angegebenen Nettopreise umfassen ausschließlich den Energiepreis für die Lieferung der elektrischen Energie. Hinzu kommen die im Lieferzeitraum jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer. |
Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie hier bitte der Website des Netzbetreibers.