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Wärme

Für die Wohnungswirtschaft von den Stadtwerken Duisburg

Umweltfreundlich, effizient und individuell: Mit unseren Wärme-Produkten und Dienstleistungen lassen wir Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter nie in der Kälte stehen.

Unsere Wärmeprodukte:

Konventionell oder Öko: Gas

Die Stadtwerke Duisburg AG versorgt seit über 160 Jahren Wohnimmobilien zuverlässig mit Erdgas. Wir wissen daher, dass die Wohnungswirtschaft einen anderen Blick auf ihre Erdgas-Versorgung hat. Denn diese kann beispielsweise direkt beeinflussen, wie hoch die Betriebskosten sind oder wie gut sich die Immobilie vermieten lässt.

Umweltfreundlich und sicher: Fernwärme

Unser Kraftwerk in Duisburg-Wanheim erzeugt nicht nur Strom, sondern auch jede Menge Hitze. Energie, mit der wir das Wasser für Ihre Wärmeversorgung heizen. Außerdem nutzen wir Abwärme sowie Wärme aus Biomasse. Somit ist unsere Fernwärme eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Option für die Energieversorgung Ihrer Gebäude in Duisburg.

Weitere Informationen:

Ob eine Immobilie mit Fernwärme versorgt werden kann, hängt dabei von der Distanz zu unserem Kraftwerk ab: Etwa 20 Kilometer kann die Wärme ohne zu großen Energieverlust zur Verbrauchsstelle transportiert werden. Auf dem Duisburger Stadtgebiet laufen derzeit rund 490 km gut isolierte Rohrleitungen, die bereits jetzt schon über 70.000 Haushalte mit unserer Fernwärme versorgen. Ob das auch für Ihre Immobilien möglich ist, prüfen wir gern für Sie.

Neue Heizung vonnöten? Nicht unbedingt.
Wer Fernwärme für seine Immobilien nutzen möchte, braucht häufig keine komplett neue Heizungsanlage: Ist eine alte Zentralheizung vorhanden, können die bestehenden Heizkörper auch weiterhin genutzt werden. Sie erhalten zusätzlich einen Wärmeübergabestation mit Wärmetauscher, die die Fernwärme auf die bestehende Heizungsanlage überträgt. Hier können dann auch die gewünschte Heiztemperatur sowie die Heizzeiten ausgewählt werden.

Langfristige Sicherheit und Partnerschaft
Mit Fernwärme können Sie langfristig rechnen, denn die Erstlaufzeit eines Versorgungsvertrags beträgt in der Regel zehn Jahre. Die Einzelheiten für solche Verträge sind gesetzlich über die AVB Fernwärmeverordnung geregelt.

Ökonomisch und ökologisch – Fernwärme für den Raum Duisburg

Die Vorteile von Fernwärme:

› Effizient

› Klimafreundlich

› Platzsparend

› Wertsteigernd

› Preiswert und preisstabil

› Staatlich gefördert

Individuelle Lösungen: Nahwärmekonzepte

Wo eine direkte Fernwärmeanbindung nicht möglich ist, entwickeln wir individuelle Konzepte für die Wärmeerzeugung in der Nähe Ihrer Immobilien – von Geothermie bis Wärmepumpenanlage.

Alles aus einer Hand: Contracting

Unser Rundum-Sorglospaket für die Wärmeversorgung Ihrer Mieterinnen und Mieter: Sie erhalten von uns eine moderne Heizungsanlage und wir kümmern uns um Wartung, Betrieb und Reparatur.

Energie sparen: Hydraulischer Abgleich

Durch den hydraulischen Abgleich wird Ihre Heizungsanlage optimiert. Das hilft, Energie zu sparen, und verbessert die Wohnqualität.

So funktioniert´s

Beim hydraulischen Abgleich ermitteln wir verschiedene Werte, die helfen, Ihre Heizungsanlage optimal einzustellen:

Wieviel Energie muss investiert werden, damit ein Raum auf die gewünschte Temperatur geheizt wird? Je nach Dämmung der Außenwände, Qualität der Fenster und Wärmeverlust über Fußboden und Decke können die Werte hier von Raum zu Raum und Immobilie zu Immobilie recht unterschiedlich ausfallen.

Anhand des Leistungsvermögens der vorhandenen Heizkörper wird dann zuerst eine optimale Vorlauftemperatur und dann die nötige Heizwassermenge bestimmt.

Das Rohrnetz und seine Strömungswiderstände werden erfasst und so die optimale Pumpenleistung errechnet. Dann werden die Werte für die nötigen Widerstände im Kreislauf, also an jedem einzelnen Heizkörper, ermittelt.

Letzter Schritt: Anhand der ermittelten Werte stellen wir das Thermostatventil ein. Für optimale Ergebnisse sollte Ihre Heizanlage dabei über ein Zweirohr-System sowie voreinstellbare Thermostatventile oder Rücklaufverschraubungen an den Heizkörpern verfügen. Einrohr-Systeme können leider nur beschränkt abgeglichen werden.

Prüffristen

Bereits seit 2022 ist die Prüfung und Optimierung von Gasheizungen für die Wohnungswirtschaft verpflichtend. In Gebäuden mit sechs bis neun Wohneinheiten muss zusätzliche ein raumweiser hydraulischer Abgleich gemacht werden. Die Frist ist der 15. September 2024. Bei Gebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten galt bereits der 30.09.2023 als Stichtag.

Energieeffizienz lohnt sich: CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dieses Gesetz soll Mieterinnen und Mieter vor hohen Heiz- und Warmwasserkosten schützen.

Die EU hat ein Ziel. Sie will bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Ein Weg dahin ist der schnelle Ausbau von erneuerbaren Energien. Ein weiterer Weg ist, Gebäude energieeffizienter zu machen.

Der Gesetzgeber hat 2019 den sogenannte CO₂-Preis für Öl- und Gaslieferungen eingeführt. Bis jetzt konnten Vermieter die Kosten der CO₂-Steuer auf Mieter übertragen. Seit dem 1. Januar 2023 hat sich das geändert. Mit dem neuen Gesetz zur Aufteilung der CO₂-Kosten müssen Vermieter auch einen Teil der Kosten tragen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, wie umweltfreundlich das Haus ist. Je weniger umweltfreundlich, desto mehr müssen Vermieter in Zukunft zahlen.

Die Kostenbeteiligung der Vermieterseite gilt automatisch für alle Mietverträge über Gebäude, die mit Gas oder Öl beheizt werden, unabhängig davon, ob es sich um Verträge handelt, die am 1. Januar 2023 bereits bestanden, oder solche, die nach diesem Stichtag geschlossen werden. Die Neuregelung gilt zudem für alle Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es sollen lediglich solche Brennstofflieferungen unberücksichtigt bleiben, die bereits nach alter Rechtslage abgerechnet wurden.

Für Wohnhäuser und gemischte Gebäude, die hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden, gilt die folgende Regel: Die CO₂-Kosten werden nach einem 10-stufigen Modell berechnet und verteilt. Das hängt vom CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter im Jahr ab. Vermieter müssen die CO₂-Kosten und die Verteilung jedes Jahr bei der Abrechnung der Heizkosten festlegen. Sie müssen auch zeigen, wie sie das berechnet haben.

Für Wohnungen mit sehr hoher CO₂-Belastung gilt die folgende Regel: Wenn sie mehr als 52 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, zahlen Vermieter 90 Prozent der CO₂-Kosten. Mieter zahlen die restlichen 10 Prozent. Bei Wohnungen mit niedriger CO₂-Belastung ist das anders. Wenn sie weniger als 12 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter im Jahr ausstoßen, zahlen Mieter alle CO₂-Kosten.

Für Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden, werden die CO₂-Kosten erstmal halbiert. Bis Ende 2025 soll es dafür auch ein Stufenmodell geben. § 106 GEG legt fest, wie man mit Gebäuden umgeht, die sowohl zum Wohnen als auch für den Gewerbebetrieb genutzt werden.

Ausnahmen gelten für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Eine davon muss der Vermieter selbst bewohnen. Es gibt auch Ausnahmen für spezielle Fälle. Diese sind in § 11 der Heizkosten-Regelung festgelegt. Falls bestimmte Gesetze, wie zum Beispiel Denkmalschutz, eine wesentliche energetische Verbesserung des Hauses oder der Heiz- und Warmwasserversorgung verhindern, wird der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter nach dem CO2-Kosten-Teilungsgesetz tragen müsste, halbiert. Oder er fällt sogar komplett weg.

In Ihrer Gasverbrauchsrechnung sind bereits wichtige Informationen zu den im Verbrauchszeitraum angefallenen Brennstoffemissionen sowie der brennwert- und heizwertbezogene Emissionsfaktor ausgewiesen.   

Darstellungsbeispiel: 

Informationspflichten gem. CO2KostAufGGültigkeitszeitraumMenge
Brennstoffemissionen01.01.23 - 31.12.233.714,42 kg CO2
Brennwertbezogener Emissionsfaktor01.01.23 - 31.12.230,1813946 kg/CO2/kWh
Heizwertbezogener Emissionsfaktor01.01.23 - 31.12.230,20088 kg/kWh

Die Bundesregierung stellt einen Online-Rechner für Vermieter und Mieter, die sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen, zur Verfügung.

Der Rechner ermöglicht es, die für ein Gebäude oder eine Wohnung angefallenen Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen und die grundlegenden Rechenschritte nachzuvollziehen. Der Rechner ist ein gutes Hilfsmittel, kann aber keine vollständige Dokumentation für die Abrechnung von Betriebskosten ersetzen. 

Zum Rechner

 

Noch Fragen zum CO2KostAufG?

Die Bundesregierung hat einen Leitfaden zur Berechnung und
Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG erstellt. 
 

Jetzt informieren

 

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